Überlegen macht überlegen.

Deutsches Sprichwort

Supervision für Mediator*innen

Die Arbeitsbereiche von Mediator*innen sind vielfältig und anspruchsvoll. Gleichzeitig ist eine hohe Qualität der eigenen Arbeit sicherzustellen; nicht zuletzt auch um eine Zertifizierung nach dem Mediationsgesetz zu erhalten. Um diese Qualität zu gewährleisten, benötigen Mediator*innen regelmäßig Supervisionen. Mit der Supervision wird ein Austausch auf Augenhöhe ermöglicht, um das eigene Handeln bei der Ausübung der Mediationstätigkeit zu reflektieren, zu verbessern und weiter zu entwickeln.

Als Supervisorin biete ich Ihnen u.a. an:

  • Ihr Handeln in laufenden Mediationen zu überprüfen, um das jeweilige Verfahren innerlich gefestigt fortzusetzen.
  • Im Anschluss an das Mediationsverfahren Ihr Handeln zu überprüfen, Lernpotenziale zu erkennen, Zweifel abzubauen.
  • Sie bei Konfliktanalysen konkreter Mediationsverfahren zu unterstützen.

Als zertifizierte Mediatorin und Supervisorin bin berechtigt, durchgeführte Supervisionen entsprechend der Anforderungen des Mediationsgesetzes (MediationsG) sowie der Verordnung über die Ausbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbVO) durchzuführen und zu bescheinigen.